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Seminararbeit

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Seminararbeit:
Zu den Handlungsempfehlungen
des Brundtland-Berichtes

FERNUNIVERSITÄT

GESAMTHOCHSCHULE IN HAGEN

FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT

Seminararbeit über das Thema
„Zu den Handlungsempfehlungen des Brundtland-Berichtes“

für das Seminar

„Sustainable Development -

Herausforderung für ressourcenökonomische Theorie und Umweltpolitik“

bei:

Univ.-Prof. Dr. Alfred Endres / Dr. Volker Radke

 

Matr.-Nr.: 2902761

Vorgelegt von: Welzel, Dieter

Hörerstatus: Teilzeitstudent

Studienfach: Wirtschaftswissenschaft

Fachsemesterzahl: 14. Semester

Abgabedatum: 12. April 1996


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis 

A. Vorbemerkung 

   I. Gegenstand der Arbeit 

   II. Der Brundtland-Bericht: Ein Rückblick 

B. Die Handlungsempfehlungen 

   I. Zum Konzept des ‘Sustainable Development’ 

      1. Die Diskussion der 70er Jahre 

      2. Zum Konzept der Brundtland-Kommission 

   II. Die kritischen Annahmen der vier Bedingungen des Konzepts 

   III. Zu den zentralen Handlungsempfehlungen 

      1. Empfehlungen an die nationale Ebene 

      2. Empfehlungen an die internationale Ebene 

      3. Schwächen der Handlungsempfehlungen 

         a) Der Preis für den Konsens 

         b) Das Indikatorproblem 

         c) Weiterreichende realpolitische Visionen 

   IV. Zur umwelt- und entwicklungspolitischen Relevanz 

   V. Zum Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen 

C. Zusammenfassung 

Literaturverzeichnis 

Fußnoten 


Abkürzungsverzeichnis

BSP Bruttosozialprodukt

CSD Commission on Sustainable Development

GEF Global Environmental Facility

UNCED United Nations Conference on Environment and Development

UNEP United Nations Environment Programme

UNO United Nations Organisation

WCED World Commission on Environment and Development


A. Vorbemerkung

Das Konzept des ‘Sustainable Development‘ fand mit der Veröffentlichung des Brundtland-Berichtes 1987 erstmalig weltweit Beachtung. Es scheint insbesondere aus ökologischen Gründen geeignet, das bisherige entwicklungstheoretische und politische Paradigma der „aufholenden Entwicklung“ 1 in Frage zu stellen. Diese ökologischen Gründe findet man in der Ursachenanalyse 2 des Brundtland-Berichtes. Sie sind die Grundlage der Lösungsvorschläge, die als Handlungsempfehlungen über den gesamten Bericht verteilt zu finden sind. 


I. Gegenstand der Arbeit

In dieser Arbeit werden das Konzept des ‘Sustainable Development’ und die hiervon abgeleiteten Handlungsempfehlungen des Brundtland-Berichtes behandelt und wird vor allem folgenden Fragen nachgegangen: Welche Annahmen liegen diesem Konzept des ‘Sustainable Development’ zugrunde? Wie sind diese Annahmen zu bewerten? Welche Schwächen weisen die Handlungsempfehlungen auf? Wie sind diese Schwächen zu bewerten? Auf diese Fragen wird unter Berücksichtigung der Berührungspunkte mit der Umweltökonomie   insbesondere der ressourcenökonomischen Theorie und den umweltpolitischen Aspekten 3 sowie gezwungenermaßen auch auf die entwicklungstheoretischen und politischen Grundlagen einzugehen sein. Weitere Politikfelder wie die Besiedlungspolitik sowie wissenschaftliche Disziplinen wie die Agrarwissenschaften können  trotz des interdisziplinären Ansatzes des Brundtland-Berichtes nur am Rande angesprochen werden. 


II. Der Brundtland-Bericht: Ein Rückblick

1983 setzte die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Weltkommission für Umwelt und Entwicklung 4 ein und beauftragte sie, u.a. „langfristige Umweltstrategien vorzuschlagen, um bis zum Jahr 2000 und darüber hinaus dauerhafte Entwicklung zu erreichen“. 5 Diese 22-köpfige Kommission setzte sich aus bekannten Politikern, Wissenschaftlern, Juristen und Diplomaten aus Afrika, Amerika, Asien und Europa zusammen. Vorsitzende dieser unabhängigen Kommission war die damalige norwegische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Arbeiterpartei, Frau Gro Harlem Brundtland. Als Ergebnis der Kommissionsarbeit wurde 1987 der ein­stimmig verabschiedete Bericht mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft“ 6 vorgelegt, der auch unter der Bezeichnung Brundtland- Bericht bekannt geworden ist. 

Volker Hauff, ehemaliger Bundesminister für Forschung und Technologie (1978-80) sowie Bundesverkehrsminister (1980-82), deutsches Mitglied der Kommission, zugleich Mitglied des Bundestages und Herausgeber der deutschen Ausgabe des Berichts, schrieb in seinem Vorwort, das der Anspruch der Kommission „bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen (lag), die den Prozess der dauerhaften Entwicklung einleiten sollten“ 7. Diese Handlungsempfehlungen und das ihnen zugrundeliegende Konzept des ‘Sustainable Development’ sind Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen. 


B. Die Handlungsempfehlungen

Die Handlungsempfehlungen sind im Brundtland-Bericht an verschiedenen Stellen vorzufinden. Sie im Detail darzustellen, würde den vorgegebenen Rahmen dieser Arbeit sprengen. In dieser Arbeit werden deshalb lediglich das ihnen zugrunde liegende Konzept des ‘Sustainable Development’, die kritischen Annahmen der vier Bedingungen des Konzepts, die zentralen Handlungsempfehlungen 8 und deren umwelt  und entwicklungspolitische Relevanz behandelt sowie der Stand ihrer Umsetzung angesprochen. 


I. Zum Konzept des ‘Sustainable Development’

In der deutschen Ausgabe des Brundtland-Berichtes wird für ‘Sustainable Development’ der Begriff ‘dauerhafte Entwicklung’ verwendet. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Übersetzungen. So ist beispielsweise in den Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) 9 von ‘dauerhaft-umweltgerechter Entwicklung’ die Rede, die Bundesregierung 10 bevorzugt die Übersetzung ‘nachhaltige Entwicklung’ und in der Studie „Zukunftsfähiges Deutschland“ des Wuppertal Instituts 11 werden die Begriffe ‘zukunftsfähige Entwicklung / Zukunftsfähigkeit’ benutzt. Genauso vielfältig wie die Übersetzungsmöglichkeiten sind die inhaltlichen Auslegungen des Begriffs. 12 Da hier die Handlungsempfehlungen des Brundtland-Berichtes näher untersucht werden sollen, wird lediglich das dort verwendete Konzept vorgestellt. 


1. Die Diskussion der 70er Jahre

Um die an den Handlungsempfehlungen geäußerte Kritik besser verstehen und einordnen zu können, ist es erforderlich, zunächst kurz auf die in den 70er Jahren geführte wissenschaftliche Diskussion über das Verhältnis von Wachstum, Entwicklung und Umwelt einzugehen. 

So warnte der 1972 erschienene Bericht an den Club of Rome über „die Grenzen des Wachstums“ 13 auf der Grundlage des Meadows-Weltmodells vor allem vor der Erschöpfung der natürlichen Ressourcen durch das exponentielle Wachstum der Weltbevölkerung und der Weltindustrieproduktion. Da in diesem Modell die Welt als eine Einheit betrachtet wird, wird die Nord-Süd-Problematik nur indirekt und allein unter dem Aspekt der Weltbevölkerungsentwicklung angesprochen. 

Dem stellten Wissenschaftler aus Entwicklungsländern als Gegenpol das in dem Bericht „Grenzen des Elends“ 14 dargelegte Bariloche-Modell entgegen. In diesem Weltmodell wurde als Hauptproblem der Entwicklungsländer die Armut und die Unterentwicklung dargestellt, welche die Ursache des raschen Bevölkerungswachstums seien. 

Der Schlussfolgerung der Autoren des Berichts an den Club of Rome, das Änderungen der Wachstumstendenzen in Gestalt eines Nullwachstums für die strategischen Variablen Bevölkerungszahl und (reales) Industriekapital erforderlich sind 15, wurde von dem 1981er Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften und führenden Vertreter der neoklassischen Wachstumstheorie, Robert M. Solow, widersprochen. Solow negierte Wachstumsgrenzen mit dem Argument vollständiger Substitutionsmöglichkeiten zwischen den unterschiedlichen Komponenten des gesellschaftlich verfügbaren Kapitalstocks. Danach sollen natürliche Ressourcen durch andere Produktionsfaktoren, insbesondere durch Arbeit und reproduzierbares Kapital substituiert werden können. 16 Die zentrale Frage nach den Substitutionsmöglichkeiten insbesondere für erschöpfliche Ressourcen wird aufgrund ihrer weitreichenden Folgen für die inhaltliche Auslegung des ‘Sustainable Development’-Konzepts an anderer Stelle noch einmal aufgegriffen. 


2. Zum Konzept der Brundtland-Kommission

Die Brundtland-Kommission ließ viele der vorgenannten typischen Polarisierungen hinter sich, indem sie den Begriff des ‘Sustainable Development’ in den Mittelpunkt ihres Berichtes stellte 17. Sie definierte ‘Sustainable Development’ als „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, das künftige Generationen Bedürfnisse nicht befriedigen können“. 18 Diese ethische Zielsetzung weist zunächst auf die Verantwortung der Gegenwartsgeneration für das Wohlergehen zukünftiger Generationen hin, d.h., sie hat die Verpflichtung intergenerative Gerechtigkeit zu verwirklichen. In der wirtschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsdiskussion wird das Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit mit der Forderung verbunden, den wirtschaftlichen Konsum pro Kopf im Zeitablauf aufrechtzuerhalten. Diese Forderung wird auch als Bedingung für eine nachhaltige ökonomische Entwicklung bezeichnet. 19 Die Brundtland-Kommission geht sogar noch einen Schritt weiter, indem sie mehrmals einem wirtschaftlichen Wachstum sowohl in Industrie- als auch Entwicklungsländern das Wort redet. Insbesondere die Grundbedürfnisse weiter Teile der Bevölkerung in den Entwicklungsländern – nach Nahrung, Kleidung, Wohnung, Arbeit – sollen auf diese Weise befriedigt werden können. 20 

Als zentrale Probleme werden die Bevölkerungsgröße und Ressourcenverteilung genannt. ‘Sustainable Development’ erfordert daher, „das demographische Entwicklungen übereinstimmen mit dem sich wandelnden Produktivitätspotential des Ökosystems.“ 21 Die (Handlungs-)Empfehlungen zur Eindämmung des Bevölkerungswachstums werden später bei dem Thema „Zu den zentralen Handlungsempfehlungen“ erörtert. 

Für das Ökosystem werden in diesem Zusammenhang im Brundtland-Bericht folgende Nutzungsregeln aufgestellt: 22 

  • Erneuerbare Ressourcen (wie z.B. Wälder und Fischbestände) werden nicht zerstört, wenn die Nutzungsrate innerhalb der Grenzen von Regeneration und natürlichem Wachstum bleibt. Maximale dauerhafte Erträge müssen bei den meisten erneuerbaren Ressourcen definiert werden. 
  • Bei der Nutzungsrate nichterneuerbarer Ressourcen (wie z.B. fossile Brennstoffe und Minerale) sollte in Betracht gezogen werden, wie wichtig diese Ressource ist, ob Technologien zur Verfügung stehen, die Nutzung zu minimieren, und ob wahrscheinlich Ersatzstoffe zur Verfügung stehen bzw. zur Verfügung stehen werden. Für Minerale und fossile Brennstoffe sollten Verbrauchsrate und Wichtigkeit von Recycling und wirtschaftlichem Verbrauch festgelegt werden, um sicherzustellen, das die Ressource nicht verbraucht ist, bevor angemessene Ersatzstoffe verfügbar sind. Dauerhafte Entwicklung erfordert, das die Verbrauchsrate nichterneuerbarer Ressourcen so wenige zukünftige Optionen wie möglich ausschließt. 
  • Ungünstige Einflüsse von Schadstoffen (wie z.B. Abfall) auf die Qualität von Luft, Wasser und Boden sind zu minimieren (Minimierung der Schadstoffbelastung der Natur). 

Diese Nutzungsregeln sind des öfteren 23 und insbesondere von Vertretern der Ökologischen Ökonomie aufgegriffen und teilweise auch weiterentwickelt worden. 24 Basis dieser Nutzungsregeln sind die Anerkennung 

  • einer begrenzten Substituierbarkeit zwischen Natur-, Sach- und Humankapital und 
  • der grundlegenden Lebenserhaltungsfunktion der Natur. 

Hinsichtlich der hier angesprochenen Frage der Substitutionalität verschiedener Arten von Kapital, insbesondere zwischen reproduzierbarem und natürlichem Kapital, gibt es unterschiedliche Auffassungen, die man – unter Vernachlässigung fließender Übergänge – im wesentlichen in drei Grundpositionen 25 einteilen kann: 

  • Die sog. Radikal- oder Fundamentalökologen („deep ecologists“) bestreiten jede Form von Substituierbarkeit. Deshalb ist für sie menschliche Inanspruchnahme der Natur eine nachhaltigkeitswidrige Naturnutzung. 
  • Umgekehrt übersehen die neoklassischen Umweltökonomen, die wie Solow 1974 von beliebiger Substituierbarkeit von Natur  durch Sach- und Humankapital ausgehen, das auch vorhandene Substituierbarkeiten nur begrenzt und keineswegs beliebig sind. 
  • Die mittlere Position der Vertreter der Ökologischen Ökonomie wurde schon zuvor vorgestellt. Die Ökologischen Ökonomen verweisen zudem darauf, dass die Frage der Substituierbarkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen ist und nicht durch eine generelle Festlegung für oder gegen die wechselseitige Substituierbarkeit verschiedener Formen von Kapital entschieden werden kann. 

Aus den vorgestellten Nutzungsregeln und Positionen zur Substitutionalität leite ich folgende These ab: 

These 1: Die Brundtland-Kommission ist angesichts der Nutzungsregeln in ihrem Bericht implizit von einer begrenzten Substituierbarkeit zwischen Natur-, Sach- und Humankapital ausgegangen. Sie hat damit einen Standpunkt zwischen zwei extremen Positionen eingenommen. Den Radikalökologen, die jegliche Form von Substituierbarkeit negieren, und den neoklassischen Umweltökonomen, die regelmäßig eine vollständige Substituierbarkeit unterstellen. Für die Operationalisierung des Konzepts des ‘Sustainable Development’ ist es von maßgeblicher Bedeutung, das die Frage der Substituierbarkeit im konkreten Einzelfall geprüft und beantwortet wird. 

Der Brundtland-Bericht beschränkt sich aber nicht auf den Nutzungsaspekt, sondern gesteht dem natürlichen Ressourcenbestand auch einen “Existenzwert” an sich, also einen gesellschaftlichen Wert zu, der unabhängig von der wirtschaftlichen Nutzung natürlicher Ressourcen ist. Dies kommt beispielsweise in der folgenden für den Artenschutz relevanten Feststellung zum Ausdruck: 

Der Verlust von Pflanzen- und Tierarten kann die Optionen künftiger Generationen entschieden einschränken; daher fordert dauerhafte Entwicklung, das Pflanzen- und Tierarten erhalten werden.“ 26 


II. Die kritischen Annahmen der vier Bedingungen des Konzepts

Der Brundtland-Bericht nennt explizit vier Bedingungen, die erfüllt müssen, damit ‘Sustainable Development’ möglich ist. Die vier Bedingungen lauten: 27 

  1. Beseitigung der (Massen-)Armut durch eine neue Ära wirtschaftlichen Wachstums. 
  2. Gerechte Ressourcenverteilung (zwischen ‘Armen’ und ‘Reichen’), 
  3. Größe und Wachstum der Bevölkerung werden auf das Produktivpotential des Ökosystems „Erde“ abgestimmt, 
  4. Dynamischer Wandel durch politischen Willen, der auch schmerzhafte Entscheidungen beinhaltet. 

Diesen Bedingungen liegen jedoch Annahmen zugrunde, die im Brundtland-Bericht nicht explizit genannt werden und einem (Zweck )Optimismus entspringen, der nur vor dem Hintergrund des   politischen   Willens der Brundtland-Kommission zur Auftragserfüllung zu verstehen ist. 

Zu diesen impliziten Annahmen gehört u.a., dass eine neue Ära wirtschaftlichen Wachstums ökologisch tragfähig sein soll. Ob dem so ist, lässt sich angesichts vieler noch ungeklärter Fragen z.B. zur Belastbarkeit des Ökosystems wohl nicht abschließend beantworten. Im Brundtland-Bericht 28 wird die „neue Ära“ mit der den Industrieländern unterstellten Entkoppelung von Ressourcen- und Energieverbrauch und Wachstum verbunden 29, die allerdings keine adäquate empirische Untermauerung aufweist, sondern lediglich auf sehr optimistischen Studien Mitte der 80er Jahre beruht. 30 In der Praxis aber findet regelmäßig eine Kompensation bzw. Überkompensation der auf technischen Fortschritt zurückgehenden Verringerung des Ressourcen- und Energieverbrauchs durch höhere Produktionsmengen statt. 31 

Darüber hinaus ist die Vorstellung der Brundtland-Kommission höchst problematisch, dass nachhaltige Entwicklung eines wirtschaftlichen Wachstums in den Industrie  und Entwicklungsländern bedarf. Ursächlich an dieser Vorstellung ist die Anwendung der „engine of growth“-Theorie 32 (Wachstumslokomotiven-Theorie), nach der das im Sinne der intragenerativen Gerechtigkeit erforderliche und wünschenswerte Wachstum der Entwicklungsländer an ein gleichzeitiges Wachstum der Industrieländer geknüpft ist. Im Ergebnis kommt die Brundtland-Kommission, indem sie exponentielles Wachstum für alle Industrie- und Entwicklungsländer für unerlässlich hält, in Widerspruch zu dem Ziel der ökologischen Dauerhaftigkeit im Hinblick auf Ressourcenbeanspruchung und Umweltbelastung. 33 

Mit der Bedingung einer gerechten Ressourcenverteilung zwischen Armen und Reichen‘ wird zugleich das Ziel der intragenerativen Gerechtigkeit eingeführt, das nun bei Zielkonflikten in „Konkurrenz“ zu dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit tritt. 34 Der Zielkonflikt zwischen intergenerativer und intragenerativer Gerechtigkeit läuft hierbei auf die Frage der Prioritätensetzung im Sinne der Zielhierarchie zugunsten der künftigen Generationen oder der in den Entwicklungsländern lebenden Armen der gegenwärtigen Generation hinaus. Über diese Zielhierarchie entscheidet gezwungenermaßen lediglich die gegenwärtige Generation. Aufgrund der fehlenden Einflussmöglichkeit zukünftiger Generationen auf den Zielkonflikt zwischen inter- und intragenerativer Gerechtigkeit und der Anwendung der „engine of growth“-Theorie droht das Ziel der intragenerativen Gerechtigkeit Vorrang zu erlangen. Eine Analyse dieser Problematik enthält der Brundtland-Bericht nicht. Vielmehr bleibt er die Antwort auf die Widersprüche und seine eigene Prioritätensetzung schuldig. 

Ferner ist die implizite Annahme problematisch, das Größe und Wachstum der Bevölkerung noch auf das Produktivpotential des Ökosystems abgestimmt werden können. Welche Bevölkerungsgröße und welches Bevölkerungswachstum das Produktivpotential des Ökosystems verkraften kann, ist bislang nicht geklärt. Unter der Annahme gleicher Bedingungen, insbesondere eines konstanten durchschnittlichen Ressourcenverbrauchs pro Kopf, liegt jedoch folgende Kausalität auf der Hand: Je höher die Bevölkerungsgröße bzw. das Bevölkerungswachstum, desto höher das Risiko, dass das Produktivpotential des Ökosystems nicht mehr ausreicht. Angesichts dieses Zusammenhangs zwischen Bevölkerungsgröße sowie -wachstum und Produktivpotential des Ökosystems ist es zwar verständlich, das die auf Konsens und (Zweck-)Optimismus bedachte Brundtland-Kommission von einer extrem günstigen, also niedrigen Prognose hinsichtlich der Stabilisierung der Erdbevölkerung im nächsten Jahrhundert von sechs Milliarden Menschen ausgeht. 35 Angesichts wissenschaftlicher Berechnungen, die im Jahr 2000 eine Erdbevölkerung von 6 -7 Milliarden und bis zum Jahr 2025 ca. 8,2 Milliarden Menschen erwarten 36, und der vorwiegend langfristigen Wirkung der Handlungsempfehlungen zur Eindämmung des Bevölkerungswachstums, nämlich die verstärkte Motivierung zur Familienplanung, die Gewährung der erforderlichen Ausbildungsmöglichkeiten, Dienstleistungen und Verhütungsmittel, 37 scheint die Annahme einer Stabilisierung der Erdbevölkerung bei sechs Milliarden Menschen unrealistisch zu sein. Hierfür sprechen auch die im Brundtland-Bericht erwähnten Langzeitprognosen der Vereinten Nationen 38, die in Abhängigkeit von dem Zeitpunkt, zu dem das stabile Fruchtbarkeitsniveau erreicht wird (Annahme: Jahr 2010, 2035 oder 2095), von einer Stabilisierung der Erdbevölkerung zwischen 7,7 bis 14,2 Milliarden Menschen ausgehen. 

Die vierte Bedingung dokumentiert, das zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen entsprechende Entscheidungen durch die politischen Entscheidungsträger erforderlich sind. 

Zu den Bedingungen, die dem Konzept einer dauerhaften Entwicklung des Brundtland-Berichtes zugrunde liegen, vertrete ich deshalb folgende These: 

These 2: Der Brundtland-Bericht enthält Bedingungen für sein Konzept des ‘Sustainable Development': die auf kritischen impliziten Annahmen beruhen. Optimistisch und nicht belastbar sind die Annahmen, das weiteres wirtschaftliches Wachstum ökologisch tragfähig ist, das Produktivpotential des Ökosystems die derzeitige und künftige Bevölkerungsgröße verkraften kann und sich die Weltbevölkerung bei nur sechs Milliarden einpendeln wird, wenn die Handlungsempfehlungen zur Eindämmung des Bevölkerungswachstums umgesetzt werden. Darüber hinaus ist die Anwendung der „engine of growth“-Theorie höchst problematisch, mit der die Notwendigkeit eines exponentionellen Wachstums in allen Industrie- und Entwicklungsländern begründet wird. Aufgrund der fehlenden Einflussmöglichkeit zukünftiger Generationen auf den Zielkonflikt zwischen inter- und intragenerativer Gerechtigkeit und der Anwendung der „engine of growth“-Theorie droht das Ziel der intragenerativen Gerechtigkeit Vorrang zu erlangen. Im Lichte der kritischen Annahmen müssen auch die Handlungsempfehlungen hinterfragt werden. 


III. Zu den zentralen Handlungsempfehlungen

Zunächst werden die im Brundtland-Bericht unter den Überschriften „Empfehlungen“ (S. 13-20) und „Internationale Zusammenarbeit und institutionelle Reformen“ (S. 20-25) genannten (Handlungs )Empfehlungen vorgestellt und anschließend einer kritischen Prüfung und Bewertung unterzogen. 


1. Empfehlungen an die nationale Ebene

Folgende Ziele und Maßnahmen, die auf nationaler Ebene durchzusetzen sind, werden im Abschnitt „Empfehlungen“ des Brundtland-Berichtes (S. 13-20) genannt: 

  1. Eindämmung des Bevölkerungswachstums und Erschließung menschlicher Ressourcen (Bevölkerungspolitik) durch verstärkte Motivierung zur Familienplanung und Gewährung der erforderlichen Ausbildungsmöglichkeiten, Dienstleistungen und Verhütungsmittel. 
  2. Sicherung der Nahrungsmittelversorgung durch Berücksichtigung von Fragen der Güterverteilung. 
  3. Erhaltung der Altenvielfalt und Ökosysteme durch Artenschutzabkommen und Ausweitung des Netzes geschützter Gebiete und Reformen der Nutzungsrechte. 
  4. Energiesparpolitik, ein Programm koordinierter Forschungs- und Entwicklungs- sowie Demonstrationsprojekte für den schnellen Aufbau erneuerbarer Energiepotentiale und die Erzeugung von Kernenergie, wenn für die ungelösten Probleme Lösungsmöglichkeiten geboten werden können. 
  5. Größere Produktivität und geringere Umweltverschmutzung durch neue Technologien, strengere Kontrollen für den Export gefährlicher Chemikalien und die vorhandenen Kontrollen für die Lagerung gefährlicher Abfallprodukte müssen verschärft werden. 
  6. Besiedlungskonzepte zur Kontrolle der Verstädterung müssen durch die Regierungen entwickelt werden (Besiedlungspolitik), wobei die größeren Stadtzentren entlastet und kleinere Städte gebaut werden müssen. 

2. Empfehlungen an die internationale Ebene

Im Abschnitt „Internationale Zusammenarbeit und institutionelle Reformen“ (S. 20-25) wird die Verwirklichung folgender Ziele und Maßnahmen in der Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft und der von ihr getragenen übernationalen Institutionen gefordert: 

  1. Der Fortbestand der Ökosysteme und eine faire Basis für weltweiten Warenaustausch müssen gewährleistet sein. Internationale Finanzierungsinstitute (z.B. Weltbank, Internationaler Währungsfonds) müssen mehr Wachstum, soziale Errungenschaften und Umweltschutz unterstützen. Die Schuldenlast vieler Länder, insbesondere in Afrika und Lateinamerika, muss erleichtert werden. Produktspezifische Vereinbarungen, die ökologische Belange einbeziehen, sollten getroffen werden (Bsp.: Internationales Tropenholz-Abkommen). Die Verhandlungsposition der Entwicklungsländer gegenüber multinationalen Unternehmen muss gestärkt werden. 
  2. Weitere Fortschritte bei den unter internationaler Hoheit stehenden Gebieten (Ozeane, Weltraum, Antarktis) sind erforderlich (z.B. die Ratifizierung des Seerechtsabkommens durch alle Nationen, strengere Fischereiabkommen und Übereinkommen zur Kontrolle und Regulierung der Verklappung gefährlicher Abfallstoffe auf See, Rechtsordnung für einen waffenfreien Weltraum. Weiterentwicklung des Antarktisvertrages von 1959). 
  3. Ein Atomkrieg ist eine große Gefahr für die Umwelt. Die Regierungen müssen die Kosten-Nutzen-Relation der Rüstungsausgaben und der Ausgaben zur Linderung der Armut oder zur Wiederherstellung einer zerstörten Umwelt gegeneinander abwägen. Strengere Kontrollen der Verbreitung und Erprobung von Waffen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, sind erforderlich. 
  4. Mobilisierung der verantwortlichen Stellen: Verantwortlichkeit und Haftungsregelungen müssen durch die Regierungen so festgelegt werden, das die politischen Maßnahmen, Programme und Budgets der Wirtschaft, staatlichen Stellen und sonstigen maßgeblichen Stellen die Unterstützung einer dauerhaften Entwicklung gewährleisten. 
  5. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen 39 muss durch die Regierungen unterstützt werden und eingehende Informationen verarbeiten. 
  6. Das UNEP-Erdbeobachtungsprogramm muss die zentrale Leitstelle für die Beurteilung globaler Risiken in der UNO sein. Darüber hinaus ist eine ergänzende unabhängige Einrichtung zur Beurteilung und Berichterstattung bezüglich kritischer globaler Risiken notwendig. Hierzu bedarf es eines neuen internationalen Programms für die Zusammenarbeit zwischen Nichtregierungsorganisationen, wissenschaftlichen Gremien und Industrieverbänden. 
  7. Für das Treffen fundierter Entscheidungen ist die breite Unterstützung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft und Industrie erforderlich. 
  8. Zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen müssen die Regierungen Lücken im nationalen und internationalen Umweltrecht schließen und unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine allgemeingültige Erklärung zum Umweltschutz und zur dauerhaften Entwicklung sowie ein darauf folgendes Übereinkommen vorbereiten. 
  9. Investitionen zur Verhinderung der Umweltverschmutzung sind Investitionen in die Zukunft und rentieren sich. Multilaterale Kreditinstitute (z.B. Weltbank, Internationaler Währungsfonds) und Organisationen für bilaterale Hilfe müssen ihre Vergabepolitik und -programme mehr auf Umweltbelange ausrichten und sich grundsätzlich dem Ziel der dauerhaften Entwicklung verschreiben. 

Für die Investitionen sind zusätzliche Einnahmen aus der Nutzung der unter internationaler Hoheit stehenden Gebiete und der natürlichen Ressourcen erforderlich. 


3. Schwächen der Handlungsempfehlungen

Analysiert man die (Handlungs-)Empfehlungen, fällt zunächst auf, dass deren Zuordnung zur Ziel  bzw. Mittelebene nicht eindeutig ist. Denn die genannten Handlungsempfehlungen lassen sich zwar als Unterziele des Hauptziels ‘Sustainable Development’ auffassen, da sie in der Ziel-Mittel-Hierarchie noch dem Zielbündel zugerechnet werden können. 40 Teilweise stellen sie aber auch Maßnahmenvorschläge dar, die der Mittelebene zuzuordnen sind. Zwar ist deshalb die Zuordnung in der Ziel-Mittel-Hierarchie nicht ganz einfach, ich teile aber die Auffassung von Harborth (S. 51), dass sie durchaus vorhanden ist. Lediglich hinsichtlich des möglichen Zielkonflikts zwischen intergenerativer und intragenerativer Gerechtigkeit hat es nach meiner Auffassung 41 die Brundtland-Kommission versäumt, eine eindeutige Hierarchie herzustellen. 42 

Ein Teil der zentralen Kritikpunkte wurde bereits im Zusammenhang mit den impliziten Annahmen bei den Bedingungen des Konzepts des ‘Sustainable Development’ behandelt. Die aus meiner Sicht darüber hinaus bemerkenswerten Schwachstellen der Handlungsempfehlungen werden im folgenden diskutiert und bewertet. 


a) Der Preis für den Konsens

Zunächst ist festzustellen, das der Brundtland-Bericht eine bedeutsame Diskussionsgrundlage für das Konzept des ‘Sustainable Development’ geworden ist. Wesentlich hierzu beigetragen hat der einstimmige Konsens, mit dem der Bericht beschlossen worden ist. Diese Stärke ist aber zugleich auch mit Schwächen verbunden, die zu entsprechender Kritik in der wissenschaftlichen Diskussion führten. Danach soll der einstimmige Konsens auf Kosten von klaren Prioritätensetzungen erkauft worden sein. 

Als Beispiel ist u.a. die Handlungsempfehlung zur Erzeugung von Kernenergie 43 angeführt worden, die in der wissenschaftlichen Diskussion mit dem Vorwurf einer Leerformel 44 bzw. des Unvermögens sich zu einer eindeutigen Festlegung durchzuringen 45 bedacht worden ist. Die Empfehlung zur Erzeugung von Kernenergie ist nach meiner Auffassung als Beispiel für die Kritik jedoch ungeeignet, denn es existieren keine wissenschaftlichen Ergebnisse, die unter Berücksichtigung der umweltpolitischen Handlungsmaxime „Vorsorgeprinzip“ eine eindeutige Festlegung rechtfertigen könnten. 

Gleichwohl ist die Kritik grundsätzlich sehr wohl berechtigt und hatte der einstimmige Konsens seinen Preis. So hätte beispielsweise bei den Handlungsempfehlungen zur Bevölkerungsfrage 46 die Brundtland-Kommission zu einer eindeutigen Aussage für Geburtenkontrolle kommen können, ja angesichts der bedrohlichen Langzeitprognosen der Vereinten Nationen 47 kommen müssen. Dies hätte aber höchstwahrscheinlich den einstimmigen Konsens gefährdet, weil in vielen Ländern der Dritten Welt der Glaube tief verwurzelt ist, hohe Bevölkerungszahlen seien ein Zeichen nationaler Größe und militärisch-strategischer und ökonomischer Potenz. 48 Im Ergebnis war der Brundtland-Kommission der Konsens wichtiger. 

Weitere Folgen deren Strategie der Konfliktvermeidung sind, „das die Kosten für den Übergang zur dauerhaften Entwicklung nicht deutlich benannt wurden; ebenso wenig wurde erklärt, wie sie verteilt werden sollen und mit welcher Strategie dabei auf welche Interessengruppen reagiert werden soll.“ 49 Statt dessen belässt es die Brundtland-Kommission bei der Leerformel, das „schmerzhafte Entscheidungen“ notwendig werden. 50 


b) Das Indikatorproblem 51

Der Brundtland-Bericht fordert zwar „eine neue Ära wirtschaftlichen Wachstums“ 52, hält aber gleichzeitig an dem konventionellen Wohlstandsindikator Bruttosozialprodukt (BSP) zur Messung wirtschaftlichen Wachstums fest. Sowohl bei der Analyse des Armutsproblems als auch bei der Handlungsempfehlung zur Armutsbekämpfung mittels Umverteilung von Einkommenszuwächsen in den Entwicklungsländern wird das BSP verwendet. 53 Das ist vor allem ökologisch, aber auch wirtschaftspolitisch deshalb bedenklich, weil das BSP “eine Verschlechterung des Naturzustandes durch die Wirtschaftstätigkeit nicht als Wertverlust, sondern häufig umgekehrt als fiktiven Wertzuwachs registriert.” 54 Als Beispiel sei ein Tankerunglück genannt, bei dem durch auslaufendes Erdöl eine Umweltkatastrophe hervorgerufen wird. Eine Ölpest stellt sicherlich eine Verschlechterung des Naturzustandes dar. Gleichwohl erhöhen die Investitionen bzw. der Staatsverbrauch für die Beseitigung von Schäden das BSP

Ferner gibt es das Phänomen, das für das Ziel „Steigerung des BSP“ jegliche Selbstversorgungswirtschaft irrelevant ist, da sie nicht in den Geldkreislauf und die Berechnung des BSP eingeht. Vor diesem Hintergrund stehen das Ziel der Brundtland-Kommission, Steigerung des BSP in den Entwicklungsländern 55, und ihr Vorschlag, die traditionellen Rechte der Subsistenzbauern in den Entwicklungsländern zu schützen, in einem Widerspruch zueinander. 56 


c) Weiterreichende realpolitische Visionen

Die Handlungsempfehlungen des Brundtland-Berichtes orientierten sich an dem politisch Machbaren. Es gibt aber Lösungsansätze für die aktuellen Umwelt- und Entwicklungsprobleme, bei denen nicht auf einen einstimmigen Konsens geachtet werden musste, und schon allein deshalb die vorgeschlagenen Ziele und Mittel weitergehender sind. Als Beispiele für solche Empfehlungen, werden die in der Studie „Zukunftsfähiges Deutschland“ des Wuppertal Instituts 57 vorgeschlagene Visionen „Rechtes Maß für Zeit und Raum“, „Grüne Marktagenda“, „Von linearen zu zyklischen Produktionsweisen“ und „Gut leben statt viel haben“ und die in Ernst Ulrich v. Weizsäckers „Erdpolitik“ 58 enthaltene ökologische Steuerreform genannt. 

Zu den Handlungsempfehlungen des Brundtland-Berichtes stelle ich folgende These auf: 

These 3: Die Handlungsempfehlungen des Brundtland-Berichtes können aufgrund der zu optimistischen Annahmen, die dem Konzept des ‘Sustainable Development’ zugrunde gelegt wurden, das vorgegebene Ziel ‘Sustainable Development’ wohl nicht erfüllen. Erschwerend kommt hinzu, das sie wegen der angestrebten (und erreichten) einstimmigen Verabschiedung des Berichtes in erster Linie nach ihrer politischen Realisierbarkeit und erst in zweiter Linie nach der Notwendigkeit für die Realisierung eines ‘Sustainable Development’ ausgewählt wurden. 


IV. Zur umwelt- und entwicklungspolitischen Relevanz

Im Brundtland-Bericht sind folgende wesentlichen Ziele von Umwelt- und Entwicklungspolitik genannt, die zur „Idee dauerhafter Entwicklung gehören“: 59 

  1. Belebung des Wachstums; 
  2. Veränderung der Wachstumsqualität; 
  3. Befriedigung der Grundbedürfnisse nach Arbeit, Nahrung, Energie, Wasser und Hygiene; 
  4. Sicherung dauerhafter Bevölkerungszahlen; 
  5. Erhaltung und Stärkung der Ressourcenbasis; 
  6. Neuorientierung von Technologie und Handhabung von Risiken; 
  7. Verbindung von Umwelt und Wirtschaft in Entscheidungsprozessen. 

Zunächst fällt eine überwiegende Kongruenz dieser im Abschnitt „Strategische Erfordernisse“ (S. 52-69) des Brundtland-Berichtes enthaltenen Ziele der Umwelt- und Entwicklungspolitik mit den bereits zuvor als Handlungsempfehlungen an die nationale Ebene bezeichneten „Empfehlungen“ (S. 13-20) auf. 60 

Beim anschließenden Vergleich wird aber deutlich, dass das unter 3. genannte Ziel „Befriedigung der Grundbedürfnisse“ lediglich ansatzweise bei den Empfehlungen an die nationale Ebene mit dem Ziel „Sicherung der Nahrungsmittelversorgung“ angesprochen wird. Demgegenüber werden bei den Zielen der Umwelt- und Entwicklungspolitik neben dem Grundbedürfnis nach Nahrung einige weitere materielle Grundbedürfnisse mit aufgeführt. Als eine Schwachstelle ist es aber anzusehen, das die immateriellen Grundbedürfnisse menschliche Würde, kulturelle Identität und demokratische Teilhabe in diesem Zusammenhang überhaupt nicht erwähnt werden, zumal die Frage des Vorrangs der Verwirklichung materieller Grundbedürfnisse kontrovers diskutiert wird. 61 Für die Entwicklungsländer ist die Frage der „Befriedigung der Grundbedürfnisse“ eng mit dem unter 1. genannten Ziel „Belebung des Wachstums“ verknüpft. Beide Ziele sollen der Bekämpfung absoluter Armut dienen. Jedoch ist die Handlungsempfehlung zur Armutsbekämpfung mittels Umverteilung von Einkommenszuwächsen in den Entwicklungsländern zu Recht kritisiert worden. Es ist angesichts der entwicklungspolitischen Bedeutung des Problems nicht nachvollziehbar, warum die Umverteilung nicht auf die Basiseinkommen der Reichen bezogen werden und das Produktivvermögen unberücksichtigt bleiben soll. 62 

Zu Recht wird im Brundtland-Bericht davon ausgegangen, das die Armut in den Entwicklungsländern eine zentrale Ursache der dortigen Umweltbelastungen ist. Der implizit vorgenommene Umkehrschluss, die Beseitigung der Armut in diesen Ländern würde auch zu einer Verringerung der Umweltbelastungen führen, ist allerdings unzulässig. Denn diese Annahme ist lediglich eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung, um Umweltbelastungen Einhalt zu gebieten. Zum einem gibt es noch weitere Ursachen für Umweltbelastungen, zum anderen wohlstandsbedingte Umweltbelastungen wie das Beispiel Industrieländer demonstriert. 63 

Auch wenn Betroffener der bisherigen Diskussion um die entwicklungspolitische Relevanz die Entwicklungsländer waren, so gilt gleichwohl, das die Definition von ‘Sustainable Development’ im Brundtland-Bericht die Notwendigkeit einer Entwicklung sowohl für Entwicklungsländer als auch für Industriestaaten enthält. ‘Sustainable Development’ ist also anders als das Paradigma der „nachholenden Entwicklung“ hinsichtlich des Entwicklungszieles nicht auf die Entwicklungsländer beschränkt. Gleichwohl beschränken sich die Aussagen im Brundtland-Bericht zur weiteren Entwicklung der Industrieländer im wesentlichen auf das Erfordernis einer angeblich schon erkennbaren Entkoppelung von Ressourcen- und Energieverbrauch und Wachstum, welche eine Veränderung der Wachstumsqualität mit sich bringen soll. 64 Darüber hinaus gilt das unter 5. genannte Ziel „Erhaltung und Stärkung der Ressourcenbasis“ für alle Länder. 65 

Das Leitbild ‘Sustainable Development’ ist inzwischen international und national überwiegend anerkannt. Beispielsweise hat sich die Weltbank Umweltrichtlinien gegeben 66 und die Bundesregierung erklärt, dass sie ihre umweltpolitischen Strategien u.a. an dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung orientiert. 67 

Folgende These stelle ich bezüglich der umwelt- und entwicklungspolitischen Relevanz des Konzepts des ‘Sustainable Development’ auf: 

These 4: Angesichts globaler Umweltprobleme (z.B. Treibhauseffekt und Ozonloch) hat sich das Paradigma der “aufholenden Entwicklung” als unhaltbar erwiesen. Die Politik bedurfte deshalb einer neuen Handlungs­maxime. Es ist der Verdienst der Brundtland-Kommission, dem Konzept des ‘Sustainable Development’ als neuem Leitbild der Politik zum Durchbruch verholfen zu haben. 


V. Zum Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen

Die Botschaft des Brundtland-Berichtes lautet: Wir müssen handeln, jetzt! Dies war im Jahr 1987. Es stellt sich deshalb die Frage: Ist in den inzwischen verstrichenen neun Jahren gehandelt worden? Diese Frage kann in dieser Arbeit nicht im Detail beantwortet werden, wohl aber sollen beispielhaft die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte für den globalen Umweltschutz erwähnt werden: 

  • Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 68 im Juni 1992 in Rio de Janeiro; 
  • Rio-Deklaration; 
  • Agenda 21; 
  • Einrichtung der Kommission für nachhaltige Entwicklung; 69 
  • Klimarahmenkonvention; 
  • Übereinkommen über die biologische Vielfalt; 
  • Walderklärung; 
  • Einrichtung der Globalen Umweltfazilität 70 

Hinsichtlich der Umsetzung der Handlungsempfehlungen stelle ich abschließend deshalb die These auf: 

These 5: Die große Zahl bereits umgesetzter Handlungsempfehlungen kann als Beleg für die Handlungsfähigkeit der einzelnen Staaten und der internationalen Staatengemeinschaft gewertet werden. Sie ist ein Indiz für die hohe Akzeptanz des Leitbildes ‘Sustainable Development’. Ungewiss bleibt jedoch, ob die optimistische Botschaft des Brundtland-Berichtes „Zum Handeln ist es noch nicht zu spät“ zutrifft und die eingeleiteten Maßnahmen geeignet sind, mindestens die grundlegende Lebenserhaltungsfunktion der Natur zu erhalten. 


C. Zusammenfassung

Zusammenfassend bleibt als Ergebnis festzuhalten: 

  1. Den Handlungsempfehlungen des Brundtland-Berichtes liegt folgender Grundgedanke zugrunde: „So kann und darf es nicht weitergehen! Und: Es ist nicht mehr viel Zeit zum Handeln, aber sie ist noch vorhanden“ 71
  2. Dem „so kann und darf es nicht weitergehen“, das auf das Paradigma der „aufholenden Entwicklung“ bezogen ist, wird als Alternative das Konzept des ‘Sustainable Development’ gegenübergestellt. 
  3. Das Konzept des ‘Sustainable Development’ der Brundtland-Kommission ist aber nur eine Alternative, wenn die im Bericht enthaltenen impliziten Annahmen, nämlich weiteres wirtschaftliches Wachstum ist ökologisch tragfähig, das Produktivpotential des Ökosystems kann die derzeitige und künftige Bevölkerungsgröße verkraften und die Weltbevölkerung wird sich bei nur sechs Milliarden einpendeln, auch zutreffend sind. Aufgrund der fehlenden Einflussmöglichkeit zukünftiger Generationen auf den Zielkonflikt zwischen inter- und intragenerativer Gerechtigkeit und der Anwendung der „engine of growth“-Theorie droht das Ziel der intragenerativen Gerechtigkeit Vorrang zu erlangen. 
  4. Erschwerend kommt hinzu, das die Handlungsempfehlungen wegen der einstimmigen Verabschiedung des Berichtes in erster Linie nach ihrer politischen Realisierbarkeit und erst in zweiter Linie nach der Notwendigkeit für die Realisierung eines ‘Sustainable Development’ ausgewählt wurden. 
  5. Angesichts globaler Umweltprobleme hat sich das Paradigma der „aufholenden Entwicklung“ als unhaltbar erwiesen. Die Politik bedurfte deshalb einer neuen Handlungsmaxime. Es ist der Verdienst der Brundtland-Kommission, dem Konzept des ‘Sustainable Development’ als neuem Leitbild der Politik zum Durchbruch verholfen zu haben. 
  6. Die große Zahl bereits umgesetzter Handlungsempfehlungen kann als Beleg für die Handlungsfähigkeit der einzelnen Staaten und der internationalen Staatengemeinschaft gewertet werden. Sie ist ein Indiz für die hohe Akzeptanz des Leitbildes ‘Sustainable Development’. Ungewiss bleibt jedoch, ob die optimistische Botschaft des Brundtland-Berichtes “Zum Handeln ist es noch nicht zu spät” zutrifft und die eingeleiteten Maßnahmen geeignet sind, mindestens die grundlegende Lebenserhaltungsfunktion der Natur zu erhalten. 
  7. Der wissenschaftliche Fortschritt, den die durch den Brundtland-Bericht ausgelöste Diskussion um das Konzept des ‘Sustainable Development’ bisher gebracht hat, liegt vor allem darin, das sich Ökonomen vermehrt mit ökologisch-ethischen Fragen beschäftigen. 72 

Literaturverzeichnis

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Wuppertal Institut: Zukunftsfähiges Deutschland. Ein Beitrag zu einer global nachhaltigen Entwicklung, Endbericht einer Studie im Auftrag von BUND und MISEREOR, Basel, Boston, Berlin. 


Fußnoten

1 Dem Paradigma der „aufholenden Entwicklung“ liegt der Gedanke eines exportinduzierten Wirt­schaftswachstums der Entwicklungsländer mit dem Ziel der Ausweitung der Lebens , Produktions  und Konsumweise der Entwicklungsländer auf das Niveau der Industrieländer zugrunde.

2 Die im Brundtland-Bericht enthaltene Ursachenbeschreibung ist die Entscheidungsgrundlage für die zu analysierenden Handlungsempfehlungen und Gegenstand des ersten Themas „Zur Problemsicht des Brundtland-Berichtes“. Vor diesem Hintergrund wird in dieser Arbeit auf sie nur insoweit eingegangen, wie es für die folgenden Ausführungen erforderlich ist.

3 Diese Schwerpunktsetzung hinsichtlich ressourcenökonomischer Theorie und Umweltpolitik entspricht dem Thema des Seminars „Sustainable Development: Herausforderung für ressourcenökonomische Theorie und Umweltpolitik“.

4 Engl. World Commission on Environment and Development (WCED). 

5 Gro Harlem Brundtland, in: Brundtland-Bericht, Dt.: Hauff, V. (Hrsg.), Unsere gemeinsame Zukunft, S. XIX.

6 Der englische Originaltitel lautet: Our common future.

7 Hauff, V., S. XV.

8 Die Beschränkung auf die zentralen Handlungsempfehlungen (Hauff, V., S. 13-25) erscheint vor dem Hintergrund vertretbar, dass sie an anderen Stellen des Brundtland-Berichtes hauptsächlich wiederholt bzw. konkretisiert werden.

9 Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1994) und (1996). Umweltgutachten 1994: Für eine dauerhafte umweltgerechte Entwicklung; Umweltgutachten 1996: Zur Umsetzung einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung, Stuttgart: Metzler-Poeschel.

10 Bundesregierung (1994). Umweltbericht 1994 – Politik für eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung, BT-Drs. 12/8451, S. 7.

11 Wuppertal Institut (1995). Zukunftsfähiges Deutschland. Ein Beitrag zu einer global nachhaltigen Entwicklung, Endbericht einer Studie im Auftrag von BUND und MISEREOR, Basel, Boston, Berlin.

12 Die Vielfalt der inhaltlichen Auslegungen des Begriffs ‘Sustainable Development’ verdeutlicht beispielsweise der Anhang „SUSTAINABLE DEVELOPMENT – A GALLERY OF DEFINITIONS“ des Buches „Blueprint for a green economy“ von Pearce, D., Markandya, A., Barbier, E. B., S. 173-185.

13 Meadows, D. H., Meadows, D. L., Randers, J., Behrens, W. W. (1972). The limits to growth: a report for the Club of Rome’s project on the predicament of mankind, London: Earth Island. Dt.: Meadows, D. L. (1972). Die Grenzen des Wachstums: Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit, Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt.

14 Herrera, A. et al. (1976). Die Grenzen des Elends – Das Bariloche-Modell, Frankfurt a.M. Meadows, D. L., S. 17 und 155.

15 Meadows, D.L., S. 17 und 155.

16 Solow, R. M. (1974). The Economics of Resources or the Resources of Economics, in: American Economic Review 64, S. 10.

17 Mármora, L. (1990). Ökologie als Leitbild der Nord-Süd-Beziehungen: Club of Rome Brundtland Kommission „Erdpolitik“. in: Peripherie Nr. 39/40. S. 105.

18 Hauff, V., S. 46.

19 Nutzinger, H. G., Radke, V. (1995a). Das Konzept der nachhaltigen Wirtschaftsweise: Historische, theoretische und politische Aspekte, in: Nachhaltige Wirtschaftsweise und Energieversorgung: Konzepte, Bedingungen, Ansatzpunkte, hrsg. von Nutzinger, H. G., Marburg: Metropolis, S. 24.

20 Hauff, V., S. 46 f.

21 Ebenda, S. 47.

22 Ebenda, S. 48 f.

23 Beispielsweise bei Binswanger, M. (1995). Sustainable Development: Utopie in einer wachsenden Wirtschaft?, in: Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht, 18. Jg. S. 2 f., Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1994), S. 47 und Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des Deutschen Bundestages (Hrsg.) (1993). Verantwortung für die Zukunft – Wege zum nachhaltigen Umgang mit Stoff- und Materialströmen, Bonn: Economica, S. 25 f.

24 Ein Beispiel für die Weiterentwicklung der Nutzungsregeln im Sinne der Ökologischen Ökonomie enthält Nutzinger, H. G., Radke, V. (1995b). Wege zur Nachhaltigkeit, in: Nachhaltige Wirtschaftsweise und Energieversorgung: Konzepte, Bedingungen, Ansatzpunkte, hrsg. von Nutzinger, H. G., Marburg: Metropolis, S. 251 f.

25 Ebenda, S. 250.

26 Hauff, V., S. 49.

27 Ebenda, S. 9 f.

28 Ebenda, S. 214 f.

29 Vgl. hierzu auch die nachfolgend aufgeführte Handlungsempfehlung 5. an die nationale Ebene und Hauff, V., S. 18f.

30 Mármora, L., S. 108 und Harborth, H.-J. (1991), Dauerhafte Entwicklung statt globaler Selbstzerstörung, S. 63.

31 Zur Untermauerung dieser These siehe Binswanger, M., S. 12-17.

32 Die „engine of growth“-Theorie besagt, dass Wirtschaftswachstum im wesentlichen durch Exporte, das heißt durch die Importnachfrage einer anderen, meist höher entwickelten Region oder eines anderen Landes induziert wird.

33 Siehe hierzu Harborth, H.-J., S. 67.

34 Als makrabes Beispiel sei der mögliche Problemfall genannt, dass heutige Entscheidungsträger nicht allen Menschen heute und in Zukunft eine Überlebenschance einräumen können und deshalb entscheiden müssen, welchen Teilen der Menschheit sie diese Chance geben. Siehe Radke, V. (1995). Wege in die Umweltkatastrophe, in: Nachhaltige Wirtschaftsweise und Energieversorgung: Konzepte, Bedingungen, Ansatzpunkte, hrsg. von Nutzinger, H. G., Marburg: Metropolis, S. 210.

35 Siehe hierzu Hauff, V., S. 13.

36 Siehe hierzu Woyke, W. (Hrsg.) (1986). Handwörterbuch Internationale Politik, Leverkusen: Leske, S. 75.

37 Siehe hierzu auch die nachfolgend aufgeführte Handlungsempfehlung 1. an die nationale Ebene und Hauff, V., S. 13 f.

38 Hauff, V., S. 104.

39 Engl. United Nations Environment Programme (UNEP).

40 Siehe hierzu Harborth, H.-J., S. 52 f.

41 Zur Begründung siehe meine vorherigen Ausführungen zu den kritischen Annahmen der Bedingungen des Konzepts des ‘Sustainable Development’.

42 Andere Auffassung wohl Harborth, H.-J., S. 51 f.

43 Siehe Handlungsempfehlung 4. an die nationale Ebene und Hauff, V., S. 17 und 190.

44 Harborth, H.-J., S. 47.

45 Mármora, L., S. 108.

46 Siehe Handlungsempfehlung 1. an die nationale Ebene und Hauff, V. , S. 13 f.

47 Siehe hierzu Hauff, V., S. 104.

48 Mármora, L., S. 107.

49 Ebenda.

50 Hauff, V., S. 10.

51 Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf Kritikpunkte zur Verwendung des Indikators Bruttosozialprodukt im Brundtland-Bericht. Demgegenüber ist die Problematik bei dem Seminararbeitsthema „Zur ökologisch motivierten Kritik der Sozialproduktermittlung“ eingehender zu behandeln.

52 Hauff, V., S. 10.

53 Ebenda, S. 53-55.

54 Nutzinger, H. G., Radke, V. (1995a). Das Konzept der nachhaltigen Wirtschaftsweise: Historische, theoretische und politische Aspekte, S. 20.

55 Hauff, V., S. 53-55.

56 Ebenda, S. 145.

57 Wuppertal Institut, S. 115-172.

58 Weizsäcker, E. U. von (1989). Erdpolitik. Ökologische Realpolitik an der Schwelle zum Jahrhundert der Umwelt, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S. 159-175.

59 Hauff. V., S. 52 f.

60 Vor diesem Hintergrund wird auf die vorhergehenden Erörterungen verwiesen werden.

61 Braun, Gerald (1991). Vom Wachstum zur dauerhaften Entwicklung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte v. 14.6.1991: S. 15.

62 Siehe hierzu Harborth, H.-J., S. 59 f.

63 Vgl. hierzu Nutzinger, H. G., Radke, V. (1995a). Das Konzept der nachhaltigen Wirtschaftsweise: Historische, theoretische und politische Aspekte, S. 35 f.

64 Siehe die diesbezüglichen Ausführungen unter “Die kritischen Annahmen der vier Bedingungen des Konzepts”.

65 Zur Konkretisierung dieses Ziels siehe die Ausführungen zu den im Brundtland-Bericht genannten Nutzungsregeln unter “Zum Konzept der Brundtland-Kommission”.

66 Siehe hierzu die Handlungsempfehlung 9. an die internationale Ebene.

67 Bundesregierung (1994), S. 7.

68 Engl. United Nations Conference on Environment and Deve1opment (UNCED).

69 Engl. Commission on Sustainable Development (CSD).

70 Engl. Global Environment Facility (GEF).

71 Harborth, H.-J., S. 47.

72 Siehe hierzu Binswanger, M., S. 5.


Kommentare

  • 16. September 2013, Barbara schreibt: Hallo Dieter, ich bin Studentin der Wirtschaftswissenschaften und gerade an meiner Seminararbeit dran. Zur Orientierung habe ich mir deine Durchgelesen und finde sie persönlich sehr gut. Dennoch interessiert mich, welche Note du dafür bekommen hast? Viele Grüße Barbara
  • 16. September 2013, Dieter schreibt: Hallo Barbara, freut mich, dass Du meine Seminarbeit sehr gut findest. Die Gesamtnote für Seminararbeit und Vortrag war 2,0. Viele Grüße zurück Dieter

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